Immobilienbewertung

§ 194  BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. 

Mein Angebot

Hier stelle ich Ihnen meine Dienstleistungen im Rahmen der Immobilienbewertung vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf – ich helfen Ihnen gerne weiter.

Marktwertgutachten

Gutachten in Langform zur Ermittlung des Marktwertes im Sinne des § 194 BauGB.

Diese Variante wird oft als Vollgutachten bezeichnet.

 

Wertexpertise

Eine Wertexpertise ist eine schriftliche Bewertung in Kurzform.

Diese Variante wird oft als Kurzgutachten bezeichnet.

 

mündliche Stellungnahme

Grob überschlägige Wertermittlung einer Immobilie.

 

SCHULTZE Ingenieurbüro

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