§ 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Gutachten in Langform zur Ermittlung des Marktwertes im Sinne des § 194 BauGB.
Diese Variante wird oft als Vollgutachten bezeichnet.
Eine Wertexpertise ist eine schriftliche Bewertung in Kurzform.
Diese Variante wird oft als Kurzgutachten bezeichnet.
Grob überschlägige Wertermittlung einer Immobilie.
SCHULTZE Ingenieurbüro
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